
Mit einer zwar legitimen, aber in Lahntal sehr unüblichen Variante wollte die CDU die zur Abstimmung stehende Sanierung der Gehwege im Rahmen der Verkehrsberuhigung in Goßfelden „personalisieren“. Namentlich sollten sich die Abgeordneten zu ihrem Votum bekennen.
Es genügte den Christdemokraten offensichtlich nicht, dass in einer öffentlichen Abstimmung das Stimmverhalten jedes Einzelnen für die Öffentlichkeit ja per Handsignal sehr deutlich ist.
Nach einer Sitzungsunterbrechung für die Beratung dieses Ansinnens im Ältestenrat zog der Gemeindevorstand die Vorlage für die Sitzung zurück.
Schon im Vorfeld hatte sich die CDU des öfteren gegen die Verkehrsberuhigung in Goßfelden ausgesprochen. Die immer wiederkehrenden Argumente: „…ständiges stoppen und anfahren, dadurch mehr Krach durch Lkws……“.
Neu war nun die Argumentation zusätzlicher finanzieller Belastung der Bürger, die die CDU für unzumutbar hält. Hierzu mehr Aufklärendes im Laufe des Textes
Beschlussvorschlag für die Parlamentsentscheidung am 8.9.2020:
Landesstraße L 3381, OD Lahntal-Goßfelden
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal nimmt die vorgelegten Lagepläne und Kostenschätzungen (Stand 23.06. bzw. 09.07.2020) zur Kenntnis.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal beschließt, die Gehwege gemäß Variante 2 zu sanieren und den entsprechenden Kostenanteil im Haushalt 2021 bereitzustellen. (Bei Variante 2: Weiterhin wird beschlossen, die Sanierung der Gehwege ins Bauprogramm der wiederkehrenden Straßenbeiträge von Lahntal-Goßfelden mit aufzunehmen).
Es sollen dabei lediglich die Anteile der Gehwegssanierung auf die Bürger umgelegt werden, die nicht ursächlich mit der Verkehrsberuhigung durchgeführt werden. Die Kosten für die Bushaltebereiche sind ebenfalls nicht umlagefähig.
Im Einzelnen:
Variante 1:
Herstellungskosten brutto (gerundet) 567.000 € .
Beinhaltet eine Gehwegs-Teilerneuerung, die nur die Bereiche beinhaltet, die durch Anlegen von Parkständen, Verschwenken oder Verringern der Fahrbahnbreiten direkt betroffen sind. Außerdem die Bereiche, in denen die Bushaltestellen angeordnet sind. Diese Bereiche erhalten eine neue Führung mit Hochborden und gepflasterten Flächen inkl. der notwendigen Anpassungsarbeiten.
Diese Kosten sind alleine durch die Gemeinde Lahntal aufzubringen. In den Plänen sind diese Bereiche durch farbige Flächenschraffur erkennbar.
Alle nicht markierten Bereiche bleiben so erhalten, wie sie derzeit sind. D.h. defekte Borde oder unebene Flächen sowie Schlaglöcher bleiben.
Variante 2:
Herstellungskosten brutto (gerundet) 946.000,00 € .
Bei Variante 2 wird die Sanierung der Gehwege ins Bauprogramm der wiederkehrenden Straßenbeiträge von Lahntal-Goßfelden mit aufgenommen.
Es sollen dabei lediglich die Anteile der Gehwegssanierung auf die Bürger umgelegt werden, die nicht ursächlich mit der Verkehrsberuhigung durchgeführt werden. Die Kosten für die Bushaltebereiche sind ebenfalls nicht umlagefähig.
Basis für die Umlegung ist die
Straßenbeitragssatzung „Wiederkehrende Straßenbeiträge“
der Gemeinde Lahntal Gültig ab 13.02.2020
§ 4 Anteil der Gemeinde
Der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt
in allen Abrechnungsgebieten 39,53%
(Anmerkung: Umgelegt auf die Goßfeldener Grundstückseigentümer* werden also 60,47% des beitragsfähigen Investitionsaufwandes)
Ausbauvariante 2 (mit kompletter Gewegssanierung): 946.000 €
Ausbauvariante 1 (nur verkehrsberuhigte Anteile): 567. 000 €
Differenz, d.h. umlagefähige Kosten: 379. 000 €
379.00 Euro würden also zu 60,47% im Falle einer durchgängigen Gehwegserneuerung im Bereich der Verkehrsberuhigung der L 3381 auf alle Goßfeldener umgelegt, die laut Satzung „ Grundstücke mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Verkehrsanlagen haben“.
Die Kostenbelastung wird auf diesem Hintergrund der Verteilung der Summe von 379.000 Euro bei einer kompletten Gehwegssanierung für den einzelnen Grundstückeigentümer doch sehr überschaubar.
Es stellt sich also die berechtigte Frage:
Ist die durchgehende Gehwegssanierung bei diesem überschaubaren finanziellen (Mehr-)Aufwand nicht für die Gesamtheit Goßfeldens ein Gewinn an fußläufiger Bequemlichkeit und auch eine deutliche optische Verbesserung?
Stichwort: Verkehrsberuhigung Goßfelden

Für die meisten Goßfeldener stand schon bei einer Bürgerversammlung 2015 eine Frage im Vordergrund: Wie entwickeln sich die Verkehrsströme nach der Fertigstellung des ersten Bauabschnitts der B 252-neu ? Konkret: Wie stark wird die Ortsdurchfahrt von Goßfelden dann als Abkürzungsstrecke über den Weißen Stein belastet?
Ortsvorsteher Wilfried Lies unterstrich die Wahrnehmung vieler Goßfeldener, dass sowohl aus Wetter als auch aus Richtung Biedenkopf kommende Autofahrer jetzt schon gerne die Abkürzung über den Weißen Stein nutzen.
Im Mai 2018 wurden mögliche Varianten zur Verkehrsberuhigung in Goßfelden diskutiert. In einem Stimmungsbild in dieser Versammlung pro oder Contra der vorgestellten Baumaßnahmen waren es im vollbesetzten Bürgersaal ganze 5 Finger, die sich gegen die Vorschläge erhoben!!

In einer weiteren Veranstaltung am 17. Januar 2019 wurde das überarbeitete Ergebnis vorgestellt. Mit den Varianten soll der Verkehr in der Ortslage möglichst in Verbindung mit einem anzuordnenden Tempo 30 verlangsamt werden. Ohne bauliche Maßnahmen ist eine Tempo 30 – Ausweisung nicht genehmigungsfähig.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal hatte am 24. Juni 2019 mehrheitlich beschlossen, für die weitere Planung der Verkehrsberuhigung Goßfelden (einschließlich der Einrichtung zweier barrierefreier Haltestellen) außerplanmäßige Haushaltsmittel bereitzustellen.
Bei einer Stimmenthaltung wollten sich die Fraktionen von CDU und Bürgerliste Lahntal den guten Argumenten für den Einstieg in die Umsetzung der dringend nötigen Verkehrsberuhigung nicht anschließen. Die Gegenargumente waren nicht neu: Sie sind überwiegend identisch mit Aussagen in einer Bürgerversammlung zum Thema am 15. Mai 2018 „…ständiges stoppen und anfahren, dadurch mehr Krach durch Lkws……“.