Die Gemeindevertretung Lahntal hat am 13.2.2020 einstimmig beschlossen, die Sanierung des Flachdaches auf Grundlage der bisherigen Baugenehmigung vorzunehmen.

Es wird darauf verzichtet, andere Dachformen und Dachaufbauten (Aufbringen eines Gründachs, zusätzliche PVAnlage) weiterhin in Betracht zu ziehen.
Dies, weil nur eine Sanierung des umlaufenden Flachdaches (und auch des Satteldaches über der Sporthalle) auf Basis des Bestandes baugenehmigungsfrei erfolgen kann, da diese als Sanierungsmaßnahme zu betrachten sind.
Zum Hintergrund:
Im September 2019 traten zwei größere Wasserschäden am Haus am Wollenberg auf:

- Im Bereich des Foyers war aufsteigende Nässe großflächig festzustellen.
- Im Bereich der sanierten Duschräume wurde eindringendes Wasser festgestellt, dessen Ursache eine Undichtigkeit des Flachdaches ist.
Die genauere Untersuchung des Flachdaches hat ergeben, dass eine Sanierung des Daches vor etwa 20 Jahren eher unsachgemäß erfolgt ist. Dadurch ist anzunehmen, dass die Dachabdichtung mit so genannten „Alvitra“-Bahnen so weit geschädigt ist, dass Wasserschäden an unterschiedlichen Stellen immer wieder auftreten können.

Die weitere Ursachensuche war nur teilweise erfolgreich: Die Ursache für den Wasserschaden im Bereich des Foyers konnte gefunden werden. Offensichtlich war bereits während des Baus des Mehrzweckgebäudes ein Waschbecken in einem als Behindertentoilette vorgesehenen Raum nicht an das Abwassersystem angeschlossen. Das Abwasserrohr endete „blind“ im Bauwerk. Da dieses Waschbecken in den zurückliegenden Jahren nicht oder höchst selten genutzt wurde, ist vorher kein Schaden aufgetreten. Während der jetzigen Bauphase war in den angrenzenden Sanitärräumen keine Wasserentnahme möglich und dieses Waschbecken wurde stark genutzt. Dies führte dazu, dass der Schaden aufgetreten ist.

Bei der Ursachensuche wurden auch auf dem Grundstück des Mehrzweckgebäudes die vorhandenen (teilweise in über 4 Meter tiefe liegenden) Abwasserleitungen mit einer Kamera befahren. Diese Befahrung ergab, dass die Abwasserleitungen ebenfalls an mehreren Stellen verstopft bzw. defekt sind und folglich wieder funktionsfähig zu machen sind. Zudem ist aus Sicht des gemeindlichen Bauamtes die Befahrung aller weiteren, bislang noch nicht befahrenen, Abwasserleitungen erforderlich.

Der im Rahmen der Suche nach dem Wasserschaden hinzugezogene Gutachter machte auf die „Zeitbombe“ in Form der Wasserleitungen aus der Entstehungszeit der Halle aufmerksam. Es handelt sich dabei um Kupferrohre, die gewöhnlich eine Lebensdauer von rund 30 Jahren haben. Auch in Zuge der bisherigen Umbauten hat es im Bereich von Übergängen schon mehrfach Anzeichen gegeben, dass die Leitungen schadensanfällig sind, so dass es hier ebenfalls sinnvoll ist, diese zu sanieren.