
Am 19. September 2018 hatte das Parlament seine Zustimmung zum Prüfantrag auf Tempo 30 im Nachtzeitraum in den Ortsdurchfahrten Sterzhausen und auch Goßfelden beschlossen.
Daraufhin hat das Regierungspräsidium Gießen Hessen Mobil als zuständigen Baulastträger eingeschaltet, der die notwendigen schalltechnischen Berechnungen vorgenommen hat.
Das Ergebnis liegt nun vor und bestätigt, die Lahntaler SPD (als antragstellende Fraktion) in ihren Bemühungen: Die Richtwerte der Lärmschutzrichtlinie-StV wurden bzw. werden überschritten! (siehe unten Entscheidungsfakten)
Auf den Punkt gebracht stellt Hessen Mobil fest:
Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für Pkws und Lkws in der Nacht in der Ortsdurchfahrt Lahntal-Sterzhausen werden die Beurteilungspegel um bis zu 3 db(A) gesenkt. Gleiches gilt für Lkws in der Ortsdurchfahrt Lahntal – Goßfelden
Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für verkehrliche Maßnahmen erfüllt.
Aufgrund des mehrheitlichen Beschlusses des Gemeindeparlaments am 27.8.2019 will nun die Gemeinde/der Bürgermeister als örtliche Straßenverkehrsbehörde folgende Geschwindigkeitsreduzierungen beim Landkreis als zuständiger Straßenverkehrsbehörde beantragen:
- Tempo 30 km/h in der Nacht für Pkws und Lkws (22:00 Uhr – 6:00 Uhr) in der Ortsdurchfahrt Sterzhausen
- Tempo 30 km/h in der Nacht für Lkws (22:00 Uhr – 6:00 Uhr) in der Ortsdurchfahrt Goßfelden
Diese Lösung ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Natürlich gilt es, sich weiter dafür einzusetzen, dass diese Tempo-Limitierung auch in Goßfelden auf Pkws ausgedehnt wird.
Die B 62 hat eine wichtige Erschließungsfunktion in ost-westlicher Richtung. Sie ist zusammen mit der B 253 eine Ersatztrasse für die verworfene A 4 und Zubringerstraße zu den Autobahnen A 49 und A 5 im Osten und der A 45 im Westen. Entsprechend ist die B 62 auch durch die Ortsteile Sterzhausen und Goßfelden frequentiert.
Lärm macht krank:

Wer nachts vor seinem Schlafzimmerfenster einen Schallpegel von 55 Dezibel oder mehr messen kann (das entspricht einer mittleren bis hohen Lautstärke), hat ein doppelt so großes Risiko für Bluthochdruck wie derjenige, der bei einer Lautstärke unter 50 Dezibel ruhig schläft.
Mit der beabsichtigten Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der B 62 in Sterzhausen und Goßfelden wird daher ein begrüßenswerter Beitrag zur Verbesserung der Nachtruhe und damit der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger nicht nur im direkten Anliegerbereich der Straße geleistet
ENTSCHEIDUNGSFAKTEN
Ortsdurchfahrten der B 62 in den Ortsteilen Sterzhausen und Goßfelden sind Lärmkonfliktpunkte
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde von Seiten der Bevölkerung u.a. eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Nachtzeit vorgeschlagen. Die Zustimmung der Gemeinde Lahntal zu o.g. Maßnahmen liegt vor.
Regierungspräsidium Gießen 5.7.2019 (AUSZÜGE)
Die Auswertung der Lärmkartierung 2017 ergab, dass die Ortsdurchfahrten der B 62 in den Ortsteilen Sterzhausen und Goßfelden jeweils einen Lärmkonfliktpunkt darstellen.
Tempo 30, B 62, OT Sterzhausen
Die schalltechnische Berechnung von Hessen Mobil als Baulastträger ergab, dass die Richtwerte der Lärmschutz-RL-StV an 20 Gebäuden in der Ortsdurchfahrt im Nachtzeitraum überschritten werden.
Durch die Geschwindigkeitsreduzierung ist eine Pegelminderung, die im Grunde durch die Überschreitung der Schwellenwerte nur geringfügig ausfallen müsste, ist in jedem Fall gegeben. Selbst die geforderten 3 dB(A) bzw. 2,1 dB(A) Pegelminderung der Lärmschutzrichtlinie-StV kann an fast allen Gebäuden mit Überschreitungen erzielt werden.
Tempo 30, B 62, OT Goßfelden
Die schalltechnische Berechnung von Hessen Mobil als Baulastträger ergab, dass die Richtwerte der Lärmschutz-RL-StV an 9 Gebäuden in der Ortsdurchfahrt im Nachtzeitraum überschritten werden.
Durch die Geschwindigkeitsreduzierung ist eine Pegelminderung, die im Grunde durch die Überschreitung der Schwellenwerte nur geringfügig ausfallen müsste, ist in jedem Fall gegeben. Selbst die geforderten 3 dB(A) bzw. 2,1 dB(A) Pegelminderung der Lärmschutzrichtlinie-StV kann an fast allen Gebäuden mit Überschreitungen erzielt werden.
Schalltechnische Stellungnahme Überprüfung einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 62 OD’s Lahntal – Sterzhausen und Lahntal – Goßfelden
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement 2.7.2019 (AUSZÜGE)
Die schalltechnische Berechnung für Lahntal – Sterzhausen und Lahntal – Goßfelden wurde über ein „Lärmmodell“ mit dem Programmsystem „Soundplan 8.1“ erstellt.
Der schalltechnischen Berechnung liegt nur die Verkehrsbelastung der B 62 zugrunde. Es erfolgt keine Überlagerung mit der Verkehrsbelastung weiterer Straßen. Die berechneten Gebäude wurden ausschließlich nach ihrer Lage gewählt, die tatsächliche Nutzung sowie die Ausrichtung der Räume (Raumnutzung) zur B 62 wurde nicht geprüft.
An 43 Gebäuden werden die Richtwerte der Lärmschutzrichtlinie-StV in der Nacht überschritten.
Wirksamkeit der Maßnahme:
- Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für Pkw und Lkw in der Nacht in der OD Lahntal – Sterzhausen werden die Beurteilungspegel um bis zu 3 dB(A) gesenkt.
- In der OD Lahntal – Goßfelden werden bei einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für Lkw die Beurteilungspegel ebenfalls um bis zu 3 dB(A) gesenkt.
Die rechtliche Voraussetzung für verkehrliche Maßnahmen wird durch die benannten Überschreitungen der Richtwerte und die Verbesserung der Situation erfüllt. Die Pegelminderung die im Grunde durch die Überschreitung der Schwellenwerte nur geringfügig ausfallen müsste, ist in jedem Fall gegeben
Zum Hintergrund:
Im März 2018 hatte die Gemeindevertretung auf Antrag der SPD-Fraktion mit den Stimmen von SPD, Die Grünen und (mit einer Ausnahme) der Bürgerliste den Gemeindevorstand beauftragt, sich in Verbindung mit den zuständigen Verkehrsbehörden um die Ausweisung und Anordnung von Tempo-30 aus Lärmschutzgründen in der Zeit zwischen 22.oo und 6.oo Uhr – für die B 62 in der Ortslage Lahntal-Sterzhausen zu bemühen.