Die Schilder stehen: Tempo 30 km/h in der Nacht für Pkws und Lkws (22:00 Uhr – 6:00 Uhr) in Teilbereichen der B 62 der Ortsdurchfahrt Sterzhausen und für Lkws (22:00 Uhr – 6:00 Uhr) in Goßfelden

In den Ortslagen Sterzhausen und Goßfelden sind die „Tempo-30-nachts-Zonen“ jetzt u.a. jeweils am Beginn wie hier beschildert

Aufgrund des mehrheitlichen Beschlusses des Gemeindeparlaments am 27.8.2019 hatte die Gemeinde/der Bürgermeister als örtliche Straßenverkehrsbehörde die nun beschilderten Geschwindigkeitsreduzierungen beim Landkreis als zuständiger Straßenverkehrsbehörde beantragt.

Diese Lösung ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Natürlich gilt es, sich weiter dafür einzusetzen, dass diese Tempo-Limitierung auch in Goßfelden auf Pkws ausgedehnt wird.

Warum eine Beschränkung der Tempo-Reduzierung auf Teilbereiche der Ortsdurchfahrten?

Weil die schalltechnische Berechnung durch den Straßenbaulastträger nur in den nun beschilderten Teilbereichen an 20 Gebäuden in der Ortsdurchfahrt Sterzhausen und 9 Gebäuden im Ortsteil Goßfelden
eine Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinie-StV ergab.

Demzufolge wurde in Sterzhausen der Bereich der B 62-Ortsdurchfahrt von der Einmündung des Bergwegs im Norden bis zur Einmündung des Martinswegs im Süden und in Goßfelden ein 200 langer Abschnitt der Siegener Straße, von der Ortseinfahrt in Richtung Sterzhausen bis zur Einmündung in die L 3381/Lindenstraße, als von hoher Lärmbelastung betroffen ausgewiesen.

Lärm macht krank:

Wer nachts vor seinem Schlafzimmerfenster einen Schallpegel von 55 Dezibel oder mehr messen kann (das entspricht einer mittleren bis hohen Lautstärke), hat ein doppelt so großes Risiko für Bluthochdruck wie derjenige, der bei einer Lautstärke unter 50 Dezibel ruhig schläft.

Mit der aktuell ausgeschilderten Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der B 62 in Teilbereichen der Ortsdurchfahrt der B 62 in Sterzhausen und Goßfelden wird daher ein begrüßenswerter Beitrag zur Verbesserung der Nachtruhe und damit der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger nicht nur im direkten Anliegerbereich der Straße geleistet

Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung in der Nacht werden die Beurteilungspegel um bis zu 3 db(A) gesenkt.