Hochwasserschutz für Goßfelden – schwierig, aber möglich

Nach 2 Jahren Bemühungen der Gemeinde Lahntal um einen verbesserten Hochwasserschutz für Goßfelden war deutlich geworden dass eine möglichst umfassende Lösung nur äußerst schwierig zu erreichen ist

.Aufgrund der topografischen Lage Goßfeldens wird es kein Hochwasserschutzkonzept geben können, dass allen Gesichtspunkten und den Interessen aller betroffenen Lahn-Anrainer wird gerecht werden können

Ein deutlich verbesserter Hochwasserschutz zumindest für einen Großteil der Goßfelder ist nur mit einer Sohlvertiefung der Lahn zu erreichen.


Dipl. Ing. Norbert Weinert und Bürgermeister Manfred Apell

In einer wiederum gut besuchten Bürgerversammlung am 6. Februar 2019 in der Lahnfelshalle Goßfelden
wurde der aktuelle Planungsstand und eine mögliche weitere Vorgehensweise von Bürgermeister Manfred Apell, Dipl. Ing. Norbert Weinert vom Planungsbüro Sönnichsen & Partner und Vertreter*innen des Regierungspräsidiums Gießen
der Bürgerschaft vorgestellt und diskutiert.

Die nachstehenden Darstellungen sind Teil der powerpoint-Präsentation, die das Büro Sönnichsen und Partner auf Anfrage freundlicherweise zur Verfügung stellte.

Diesem (blau gekennzeichneten) Hochwasserbereich gilt es, einen wirksamen Schutz entgegenzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass die Lahn inclusive 10 Meter links und rechts der Böschungskante „FFH-Schutzgebiet“ ist
Ein Rückhaltebecken scheidet wegen des erheblichen Geländebedarfes aus
Diese bauliche Varianten wurden vorgestellt
Hier blieben erhebliche Bereiche Goßfeldens ungeschützt
Eine Wasserspiegelabsenkung um 0,6 m durch Profilaufweitung der Lahn und Schutzmauer um das Ubbelohde-Haus lässt ebenfalls viele Hauser (rot) im Hochwasserbereich
Eine Sicherheitslinie, Hochwasserschutzmauern Kaffeestraße/Ubbelohde-Haus sind ebenfalls nur für Teile des Ortes zielführend

Die vierte Variante lässt „nur“ wenige rot gekennzeichnete Bereiche hochwassergefährdet

Variante 4 ist eine Kombination aus Sohlabgrabung und Profilaufweitung mit Renaturierung

Die Variante 4 stellt eine Kombination der Varianten 1 und 2 dar. Im Anschluss an den Abschnitt, in dem die Abgrabung stattfinden soll, erfolgt ein Abschnitt, in dem das Profil der Lahn aufgeweitet werden soll. Auch hier erfolgt eine „vertiefte Neutrassierung“ der Lahn. Dadurch wird eine „Abflussverbesserung“ entlang der gesamten Projektstrecke bewirkt.

Auswirkungen der Variante 4 (auszugsweise)

Sie verändert das aktuelle Gewässerbett der Lahn nicht nur im Bereich der Abgrabungsstrecke, sondern auch im Bereich der „Renaturierungsstrecke“ negativ im Sinne einer Vernichtung diverser Sohl- und Uferstrukturen. Diese Veränderung bewirkt eine Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit, die mit einer Erhöhung der Fließgeschwindigkeit einhergeht. Damit erhöht sich die Schleppkraft des Wassers, wodurch eine Verminderung der Diversität der Sohlstrukturen einhergeht. Die Eintiefung des Profils ist in jedem Fall auch negativ zu bewerten.

Diese mit 2,5 Millionen teuerste Variante lässt ebenfalls erhebliche Teile Goßfeldens (rot) im Hochwasserbereich
Im Vergleich der Varianten wird die Kombi-Variante 4 favorisiert


Hierzu informierte Susanne Wolf-Roth/Abteilung Naturschutz vom Regierungspräsidium Gießen. Sie kommt u.a. zu der Einschätzung, dass es für die Entwicklung des LRT 3260 im FFH-Gebiet „Obere Lahn und Wetschaft mit Nebengewässern“ zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes kommen kann.

Bei einem Ausnahmeverfahren sind Ausgleichsmaßnahmen für die von den Folgen des Hochwasserschutzes betroffenen Bereiche von Flora und Fauna nötig

Die vorstehenden Darstellungen des RPs Gießen wurden in der Veranstaltung abfotografiert

Bürgermeister Apell betonte, dass zu den für die favorisierte Variante 4 geschätzten Kosten von 1,9 Millionen Euro noch nicht unerhebliche Mittel für notwendige Ausgleichsmaßnahmen kommen.

Für den zeitaufwendigen Planungsprozess, angefangen vom Ausnahmeverfahren über das eigentliche Bauplanungsverfahren und letztendlich eine bauliche Umsetzung müsse nach vorsichtigen Schätzungen ein Zeitrahmen von mindestens 6 – 7 Jahren kalkuliert werden.

Er werde der Gemeindevertretung in nächster Zeit einen Vorschlag unterbreiten, auf dessen Grundlage eine Beschluss zur weiteren Vorgehensweise gefasst werden könne.