Nachdem die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 7. Juni 2016 beschlossen hatte, ein Hochwasserschutzkonzept für Goßfelden für von der Lahn ausgehende Hochwässer durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro erarbeiten zu lassen, wurde das Konzept des Planungsbüros Sönnichsen & Partner/Minden zunächst im November 2017 im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung den Mitgliedern der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstands und des Ortsbeirates Goßfelden und am 31. Januar 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt.


Dabei kristallisierte sich heraus, dassaufgrund der topografischen Lage Goßfeldens es kein Hochwasserschutzkonzept wird geben können, dass allen Gesichtspunkten und den Interessen aller betroffenen Lahn-Anrainer wird gerecht werden können.

Ein deutlich verbesserter Hochwasserschutz wäre nur mit einer Sohlvertiefung der Lahn zu erreichen. Dazu gibt es eine gutachterliche Einschätzung des Büros AVENA zu den Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes.
Diese wird von dem Büro als sogenannte „Variante 4“ wie folgt beschrieben:
Variante 4: Kombination aus Sohlabgrabung und Profilaufweitung mit Renaturierung
Die Variante 4 stellt eine Kombination der Varianten 1 und 2 dar. Im Anschluss an den Abschnitt, in dem die Abgrabung stattfinden soll, erfolgt ein Abschnitt, in dem das Profil der Lahn aufgeweitet werden soll. Auch hier erfolgt eine „vertiefte Neutrassierung“ der Lahn. Dadurch wird eine „Abflussverbesserung“ entlang der gesamten Projektstrecke bewirkt.
Auswirkungen der Variante 4 (auszugsweise)
Sie verändert das aktuelle Gewässerbett der Lahn nicht nur im Bereich der Abgrabungsstrecke, sondern auch im Bereich der „Renaturierungsstrecke“ negativ im Sinne einer Vernichtung diverser Sohl-und Uferstrukturen. Diese Veränderung bewirkt eine Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit, die mit einer Erhöhung der Fließgeschwindigkeit einhergeht. Damit erhöht sich die Schleppkraft des Wassers, wodurch eine Verminderung der Diversität der Sohlstrukturen einhergeht. Die Eintiefung des Profils ist in jedem Fall auch negativ zu bewerten.
Zusammenfassend kommt die Einschätzung zur Entwicklung des LRT 3260 im FFH-Gebiet „Obere Lahn und Wetschaft mit Nebengewässern“ zu der Ergebnisaussage, dass erhebliche Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes sehr wahrscheinlich sind.

Nach 2 Jahren Bemühungen der Gemeinde Lahntal um einen verbesserten Hochwasserschutz für Goßfelden kann vorerst festgestellt werden, dass dieser auf der Grundlage der rechtlichen Bedingungen der Bundesrepublik Deutschland nur äußerst schwierig zu erreichen ist.
In einer Bürgerversammlung
am Mittwoch, dem 6. Februar 2019, 19:00 Uhr, in der Lahnfelshalle Goßfelden,
soll der aktuelle Planungsstand von Bürgermeister Apell und dem Planungsbüro Könnichsen & Partner der Bürgerschaft vorgestellt und diskutiert werden.
Zu der Veranstaltung sind auch Vertreter des Regierungspräsidiums Gießen (Obere Wasser- und Obere Naturschutzbehörde) anwesend, die Auskunft zu den Rahmenbedingungen einer Genehmigungsfähigkeit möglicher Maßnahmen erteilen.