Es wird konkret: Die ersten Lahntaler Straßenbauprogramme sind beschlossenen. In Goßfelden fand eine weitere Informationsveranstaltung statt

Bürgerinformation wird in Lahntal GROß geschrieben

Am 13.6.2017 hatte die Lahntaler Gemeindevertretung beschlossen, Straßenbeiträge als „wiederkehrende Straßenbeiträge“ zu erheben.

Am 13.2.2020 beschloss die Gemeindevertretung die Satzung zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Lahntal und beauftragte den Gemeindevorstand mit der Umsetzung der zukünftigen Straßenbaumaßnahmen auf der Grundlage der beschlossenen Satzung.

Die Satzung beinhaltet folgende neue Regelungen: 1. Einheitlicher Anteil der Gemeinde für alle Ortsteile 2. Flexibler Abrechnungszeitraum 3. Tiefenbegrenzung 40m 4. Artzuschlag auf 20 bzw. 10%.

Wie bereits im Vorfeld der Umstellung von einmaligen auf wiederkehrende Straßenbeiträge informiert die Gemeinde die Bürgerinnen und Bürger in öffentlichen Veranstaltungen weiterhin zeitnah.

Jetzt, wo die Straßenbauprogramme für einige Ortsteile konkret werden, wurden zunächst in Caldern und jetzt auch in Goßfelden diese Informationsveranstaltungen fortgesetzt (weitere werden folgen).

In der Lahnfelshalle in Goßfelden stellte der Fachbereich Bauen und Energie der Gemeindeverwaltung die Kernpunkte des Abrechnungssystems vor.

Dies geschah in einer gut verständlichen und zusammengefassten Form, die von der Zuhörerschaft mit Applaus honoriert wurde.

Folgende Straßenbauprogramme sind bereits beschlossen:

Für Lahntal-Caldern

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal stellt für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2021 bis einschließlich dem 31.12.2023 folgendes Straßenbauprogramm für die grundhafte Erneuerung der nachfolgenden Straßen in Lahntal-Caldern auf:

Raiffeisenstraße (bis „Feiselbergsweg“), Rimbergstraße (bis „Im Erlengrund“)“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 571.200 €. Der Beitragssatz würde bei einmaliger Veranlagung 0,92 €/m2 betragen. Es ist eine Aufteilung der Straßenbeiträge auf drei Veranlagungsjahre vorgesehen. Der Beitragssatz wird entsprechend auf 0,31 € pro m² Beitragsfläche und Jahr festgelegt.

Für Lahntal-Goßfelden

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal stellt für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2021 bis einschließlich dem 31.12.2022 folgendes Straßenbauprogramm für die grundhafte Erneuerung der nachfolgenden Straße in Lahntal-Goßfelden auf:

Straße „Roßweg“ einschließlich eines Mauerteils im Bereich des Hauses „Roßweg 7“ mit einem prognostizierten Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 605.150 €. Der Beitragssatz würde bei einmaliger Veranlagung 0,49 €/m2 betragen. Es ist keine Aufteilung der Straßenbeiträge auf mehrere Veranlagungsjahre vorgesehen. Der Beitragssatz wird entsprechend auf 0,49 € pro m² Beitragsfläche und Jahr festgelegt.

Für Lahntal-Sterzhausen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal stellt für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2023 bis einschließlich dem 31.12.2025 folgendes Straßenbauprogramm für die grundhafte Erneuerung der nachfolgenden Straßen in Lahntal-Sterzhausen auf:

In der Hohl (bis „Am Holzgraben“), Sandweg (bis Kreuzungsbereich Eschenweg“),

Wiesenweg Gartenstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.150.598 €. Der Beitragssatz würde bei einmaliger Veranlagung 1,18 €/m2 betragen. Es ist eine Aufteilung der Straßenbeiträge auf drei Veranlagungsjahre vorgesehen. Der Beitragssatz wird entsprechend auf 0,39 € pro m² Beitragsfläche und Jahr festgelegt. Die Gemeindevertretung kann Änderungen an den Abrechnungszeiträumen, Veranlagungsjahren oder Straßenbaumaßnahmen vornehmen, sofern dies auf der Grundlage eines Haushaltsplans notwendig wird.