Am 23. Februar ist die Wahl zum Deutschen Bundestag
Wer am Wahltag verhindert ist, in seinem Wahllokal an der Urnenwahl teilzunehmen, kann einen Wahlschein und gleichzeitig Briefwahlunterlagen beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie durch Briefwahl wählen oder auch am Wahltag Ihre Stimme in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises abgeben.
Den Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen beantragen Sie beim Wahlamt
- mit der Wahlbenachrichtigung, bei der auf der Rückseite ein Antragsformular ist vorgedruckt.
oder - mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Anschrift.
Es ist bereits möglich, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch direkt auf der Internetseite der Gemeinde Lahntal unter „Wahlen – Briefwahl – Beantragung Briefwahl“ zu beantragen.
DIE ZUSENDUNG DER BRIEFWAHLUNTERLAGEN KANN JEDOCH ERST ANFANG FEBRUAR ERFOLGEN
– SIEHE HINWEIS UNTEN
Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Lahntal vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden!
Für einen rechtzeitigen Versand sollten Wahlbriefe innerhalb Deutschland spätestens drei Werktage vor der Wahl abgesendet werden.
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie den Wahlbrief direkt nach Erhalt der Briefwahlunterlagen ausfüllen und absenden!


