Jetzt kann es losgehen: Katalog von verkehrsverlangsamenden Maßnahmen in Goßfelden findet breite Zustimmung in der Bürgerschaft

Im Mai 2018 hatten Bürgermeister Manfred Apell und Jochen Kempf sowie Laura Werner vom beauftragten Planungsbüro Gringel/Marburg in der bis auf den letzten Platz gefüllten Lahnfelshalle in Goßfelden mögliche Varianten zur Verkehrsberuhigung in Goßfelden diskutiert. Die in dieser Veranstaltung vorgestellten Entwürfe wurden zwischenzeitlich vom Büro Gringel entsprechend der Bürgerwünsche überarbeitet.

In einer weiteren Veranstaltung am 17. Januar präsentierte Dipl. Ing. Jochen Kempf jetzt das Ergebnis. Auch an diesem Abend war die Resonanz aus der Bevölkerung wieder sehr gut.

Zunächst teilte Bürgermeister Manfred Apell mit, dass der in der Bürgerschaft mit großer Mehrheit gut geheißene Vorschlag eines Kreisverkehrsplatzes in der Einmündung Sarnauer Straße von Hessen Mobil abgelehnt wurde und daher zunächst nicht weiter verfolgt werde.

Bürgermeister Manfred Apell

Auf einzelne Wünsche aus dem Plenum nach Zebrastreifen oder Ampelanlagen teilte Bürgermeiste Apell mit, dass wie an anderen Stellen in Lahntal, die vom Gesetzgeber hierfür geforderten Verkehrsschnittmengen sowohl für den Fahrzeug- wie auch den Passantenverkehr im 24-Stunden-Mittel nicht erreicht werden. „Zebrastreifen“ vermitteln darüber hinaus eine auch trügerische Sicherheit, da die Fußgänger sich nie sicher sein könnten, ob die Fahrzeuge auch wirklich am Streifen anhalten.

Grundsätzlich sei es wichtig, so der Bürgermeister, dass die Umsetzung der Beiträge zur Verkehrsberuhigung in Goßfelden möglichst bald Realität werden können, denn die B 252neu nimmt immer konkretere Formen an. Um diesem Verkehr eine Durchfahrt durch Goßfelden zu „vergrämen“, müssen die verkehrsverlangsamenden Maßnahmen bald umgesetzt werden.

Auf diesem Hintergrund fand sich in der anschließenden Diskussion für die folgenden Einzelmaßnahmen mehrheitlich Zustimmung. Nur in einigen Details sollen diese nochmals überarbeitet werden:

Mit den Varianten soll der Verkehr in der Ortslage möglichst in Verbindung mit einem anzuordnenden Tempo 30 verlangsamt werden. Dabei geht es nicht um „Tempo-30-Zonen“, bei der die Vorfahrtsregel „rechts-vor-links“ gilt, sondern um eine „Tempo-30-Strecke“, für die die üblichen Vorfahrtsregeln gelten.

Bei der Finanzierung der Verkehrsberuhigung in Goßfelden, das machte Bürgermeister Apell klar, könne die Gemeinde allerdings kaum auf Zuschüsse zählen.