Tempo 30 für die B62 – Ortsdurchfahrt Lahntal-Sterzhausen

Lediglich die beiden Ampeln in der Ortsmitte können den blechernen Lindwurm auf der B62 kurzfristig unterbrechen. An anderen Stellen ist das Überqueren der Bundesstraße in Sterzhausen lebensgefährlich.

Foto Kieselbach

Parlaments-Mehrheit stimmt für Tempo 30 für die B62 – Ortsdurchfahrt Lahntal-Sterzhausen – Gemeindevorstand wurde zu Gesprächen mit den zuständigen Behörden beauftragt

Mit großer Mehrheit hat das Lahntaler Parlament in seiner Juli-Sitzung aufgrund eines SPD-Antrags den Gemeindevorstand beauftragt, sich in Verbindung mit den zuständigen Verkehrsbehörden/Hessen mobil um die Ausweisung und Anordnung eines Tempo 30-Bereichs für die B 62 in der Ortslage Lahntal-Sterzhausen zu bemühen.

Unser Fraktionsmitglied Rainer Kieselbach begründete den Antrag in der Sitzung: Die B 62 hat eine wichtige Erschließungsfunktion in ost-westlicher Richtung. Sie ist zusammen mit der B 253 eine Ersatztrasse für die verworfene A 4 und Zubringerstraße zu den Autobahnen A 49 und A 5 im Osten und der A 45 im Westen.

Entsprechend ist die B 62 auch durch den Ortsteil Sterzhausen der Gemeinde Lahntal frequentiert.

Hinzugekommene Infrastruktureinrichtungen und der Bevölkerungsanstieg in den Neubaugebieten Sterzhausens sorgen für verstärkte innerörtliche Verkehrsströme und machen eine Tempo 30-Ausweisung für die Sterzhäuser Ortsdurchfahrt der B62 sinnvoll.

Die Anordnung eines Tempo 30-Bereichs für die Ortsdurchfahrt der B 62 in Sterzhausen dient der dringend notwendigen Verbesserung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und könnte darüber hinaus zur Lärm – und Abgasreduzierung beitragen.

Die in der Straßenverkehrs-Ordnung in § 45 Abs. 9, geforderte Voraussetzung, „…..dass Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dürfen, „wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht…..“, trifft auf die Situation der B 62-Ortsdurchfahrt Lahntal-Sterzhausen, ähnlich wie im benachbarten Buchenau zu. Dort wurde inzwischen für Teile der Ortsdurchfahrt Tempo 30 angeordnet.